
Stellensuchende und Arbeitslosigkeit
Sie sind auf Stellensuche? Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Stellensuche und die Arbeitslosigkeit. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie im Kündigungsfall achten müssen. Hier finden Sie eine Anleitung zur Anmeldung beim RAV, zum Antrag für Arbeitslosenentschädigung, zur unkomplizierten Nutzung von Online Services sowie zur Registrierung im Job-Room.
Beratung durch die Regionale Arbeitsvermittlung RAV
Bei einem anstehenden oder erfolgten Stellenverlust ist es wichtig, dass Sie rasch handeln. Wir unterstützen Sie ab Beginn der Stellensuche. Sie erhalten Tipps zur Stellensuche und Zugang zum Job-Room und damit dem grössten Online-Stellenportal der Schweiz. Melden Sie sich deshalb noch heute online zur Arbeitsvermittlung an. Sie vermeiden zudem mit einer frühzeitigen Anmeldung beim RAV Leistungskürzungen bei der Arbeitslosenversicherung, falls Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen wollen.
Fristen
Melden Sie sich bereits während der Kündigungsfrist bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) an, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit. Das gilt auch, wenn Sie damit rechnen müssen, Ihre Stelle bald zu verlieren. Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Datum Ihrer Anmeldung.
Beginnen Sie sofort mit der Stellensuche, wenn Ihr Arbeitsverhältnis voraussichtlich bald endet. Das kann während der Kündigungsfrist sein oder wenn Ihr Arbeitsverhältnis befristet ist. Ansonsten sind Leistungskürzungen möglich. Bewahren Sie Bewerbungsbriefe und Absagen auf.
Rechte und Pflichten
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten während der Stellensuche und Arbeitslosigkeit genau kennen und über die Leistungen und Fristen informiert sind. Absolvieren Sie daher gleich zu Beginn das E-Learning. Dieses informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten und Sie finden viele Hinweise und Tipps zur Stellensuche.
Jeden ersten Donnerstag im Monat bieten wir am RAV-Info-Desk beim BIZ in Luzern Kurzbesprechungen an.
Sie sind noch nicht beim RAV angemeldet? Sie überlegen sich diesen Schritt, weil Sie auf Stellensuche sind? Steht Ihr Kind vor einem Lehrabbruch? Eine drohende Arbeitslosigkeit wirft viele Fragen auf. Mit dem Info-Desk bieten wir allen Betroffenen und ihren Bezugspersonen eine Möglichkeit, erste Fragen zu klären.
Wir sind jeden ersten Donnerstag im Monat im Informationszentrum des BIZ zu Gast und beantworten Ihre Fragen.
Ihre Anliegen
- Sie sind noch nicht beim RAV gemeldet, aber überlegen sich diesen Schritt?
- Sie haben Ihre Stelle ohne Anschlusslösung gekündigt oder Ihnen ist gekündigt worden?
- Wie unterstützt Sie das RAV vor und während der Arbeitslosigkeit?
- Welche Unterstützungsangebote wie Deutschkurse oder Bewerbungskurse bieten die RAV an?
- Ihre Tochter oder Ihr Sohn hat die Lehre abgebrochen. Ist das RAV die richtige Anlaufstelle?
Unser Angebot am RAV Info-Desk
- Der Info-Desk richtet sich an Stellensuchende, Arbeitslose, Personen in der Kündigungsfrist, Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit und junge Erwachsene.
- Sie erhalten Auskünfte rund um Fragen zur Stellenvermittlung und Arbeitslosigkeit.
- Die Gespräche finden in einer Beratungsnische im Informationszentrum des BIZ statt. Sie dauern etwa 15 Minuten und sind kostenlos.
Das Informationszentrum des BIZ (Beratungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf des Kanton Luzern)
- Für weitere Informationen: BIZ
- Öffnungszeiten für Kurzberatungen RAV Info-Desk: Öffnungszeiten BIZ
Melden Sie sich noch heute online zur Arbeitsvermittlung an. Die Anmeldung beim RAV ist auch Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung.
Online über die Plattform arbeit.swiss
Melden Sie sich online für die Arbeitsvermittlung an. Nach erfolgter elektronischen Anmeldung wird Ihr RAV Sie kontaktieren. Sie sind verpflichtet, erreichbar zu sein.
Falls Sie keine Möglichkeit zur online-Anmeldung haben, können Sie sich beim RAV persönlich anmelden. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zum Erstanmeldegespräch oder kommen Sie ohne Termin während unseren Öffnungszeiten vorbei (Wartezeit). Welches RAV für Sie zuständig ist, sehen Sie unter "Welches RAV ist für mich zuständig".
Zur persönlichen Anmeldung nehmen Sie folgende Dokumente mit:
- Amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerschein); für ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
- AHV-Karte oder Krankenkassenkarte
- Kündigungsschreiben
- Arbeitsvertrag der letzten Arbeitsstelle
- Lebenslauf
Die Zuteilung erfolgt nach Ihrer Wohngemeinde. Der Kanton Luzern verfügt über fünf Arbeitsvermittlungs-Regionen.
Gleichzeitig mit der Anmeldung beim RAV können Sie Arbeitslosenentschädigung (ALE) bei einer Arbeitslosenkasse beantragen. Dazu wählen Sie eine Arbeitslosenkasse und füllen die nötigen Formulare und Unterlagen aus.
Welche Arbeitslosenkasse?
Sie können die Arbeitslosenkasse frei wählen. Die Liste der Arbeitslosenkassen im Kanton Luzern finden Sie unten.
Wie vorgehen?
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Füllen Sie alle Formulare vollständig und korrekt aus und unterschreiben Sie sie:
- Formular: "Antrag auf Arbeitslosenentschädigung"
- Formular "Arbeitgeberbescheinigung" – ausgefüllt durch alle Arbeitgeber der letzten 2 Jahre
- Formular "Unterhaltspflicht gegenüber Kindern" (falls Sie Kinder haben)
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Reichen Sie die Formulare zusammen mit folgenden Unterlagen per E-Mail oder Post bei Ihrer Arbeitslosenkasse (Adressliste unter "Arbeitslosenkassen Kanton Luzern") ein:
- Arbeitsverträge aller Arbeitsverhältnisse der letzten 12 Monate
- Kündigungsschreiben des letzten Arbeitsverhältnisses
- Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
- Kopie der Bank- oder Postkontokarte
- Kopie des Ausländerausweises bei ausländischen Staatsangehörigen
- Weitere allenfalls einzugebende Dokumente finden Sie auf der Checkliste Unterlagen Arbeitslosenentschädigung.
Hinweis: Das Formular "Angaben der versicherten Person" (AvP) ist nach der Registrierung (Schritt 3) im Job-Raum elektronisch abrufbar. Bearbeiten und übermitteln Sie das Formular unbedingt online. So vermeiden Sie eine Verzögerung der Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung.
Sie erhalten das Formular auch auf Papier, jedoch erst später. Siehe auch im Leitfaden für Versicherte oder Tipps zum Ausfüllen AvP.
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Die Arbeitslosenkasse wird Ihre Anmeldung bestätigen.
Wichtiger Hinweis:
Der monatliche Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung muss innerhalb von drei Monaten bei der gewählten Arbeitslosenkasse geltend gemacht werden.
Beispiel: Sie haben sich zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung per 1. März angemeldet. Damit Sie für den März Taggeldleistungen erhalten, müssen Sie sämtliche notwendigen Unterlagen bis spätestens am 30. Juni bei Ihrer Arbeitslosenkasse eingereicht haben.
Sie haben sich für die Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern entschieden. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie die Unterlagen einreichen können.
Senden Sie uns die Unterlagen gemäss Schritt 2 unterschrieben und vollständig per Mail oder per Post. Nutzen Sie dafür am Besten unser Kontaktformular und übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen elektronisch.
Adresse für den den Postversand:
WAS wira Luzern
Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern
Bürgenstrasse 12
Postfach
6002 Luzern
Beachten Sie:
- Achten Sie darauf, dass Anhänge gut lesbar sind.
- Schicken Sie uns Dokumente immer im PDF-Format.
- elektronische Signaturen können wir nicht annehmen. Bitte unterzeichnen Sie die Formulare von Hand.
Nach abgeschlossener Anmeldung zur Arbeitsvermittlung beim zuständigen RAV können Sie sich mit den Angaben, die Sie vom RAV erhalten haben, im Job-Room auf arbeit.swiss registrieren.
Sie profitieren von vielen Vorteilen:
- Sie wissen schneller über offene Stellen Bescheid: der Informationsvorsprung beträgt fünf Arbeitstage bei meldepflichtigen Stellen
- Monatliche Übermittlung des Formulars "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" = Automatische termingerechte Abgabe
- Monatliche Übermittlung des Formulars "Angaben der versicherten Person"
- Benachrichtigung durch Job-Alerts, Übersicht mit Stellenmerklisten = kein passendes Stellenangebot verpassen
- Bewerbungsdokumente elektronisch versenden
Hinweis: Das Formular "Angaben der versicherten Person" (AvP) ist nach der Registrierung im Job-Room aufrufbar. So kann es rechtzeitig elektronisch übermittelt werden. Die gewählte Arbeitslosenkasse schickt Ihnen das Formular auch auf Papier, jedoch erst später. Eine allfällige Entschädigungszahlung verzögert sich dadurch.
Sie sind beim RAV angemeldet und haben Arbeitslosenentschädigung beantragt. Lesen Sie hier, was Sie nun erwartet und was Sie unternehmen müssen. Beachten Sie die monatlich einzureichenden Formulare.
Während der Arbeitslosigkeit haben Sie verschiedene Pflichten. Beachten Sie auf jeden Fall die Hinweise und Aufforderungen, die Sie von der RAV-Beraterin, dem RAV-Berater erhalten.
- Sie müssen sich bewerben und dies auch dokumentieren.
- Halten Sie vereinbarte Termine mit dem RAV ein.
- Folgende Formulare müssen Sie monatlich rechtzeitig einreichen. Dafür nutzen Sie am besten den eService Job-Room. Beide Formulare sind nach Ihrer Registrierung im Job-Room aufgeschaltet und bereit zum Ausfüllen und einreichen. Die Angaben für die Registrierung haben Sie vom RAV nach Ihrer Anmeldung erhalten.
- Angaben der versicherten Person AvP: Dieses Formular finden Sie nach Ihrer Registrierung im Job-Room. Sie erhalten es zusätzlich per Post zugeschickt. Dieses Formular können Sie frühestens ab dem 22. des laufenden Monats einreichen. Damit der Anspruch nicht erlischt, haben sie drei Monate Zeit. Idealerweise nutzen Sie den Job-Room.
- Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen. Dieses Formular müssen Sie bis am 5. des Folgemonats einreichen.
- Reichen Sie angeforderte Unterlagen (von der Personalberaterin, vom Personalberater oder von der Arbeitslosenkasse) fristgerecht ein.
- Wichtige Veränderungen (z.B. Krankheit, Unfall, Zwischenverdienst, Mutterschaft, Vaterschaft usw.) sind sofort mitzuteilen. Sie finden entsprechende Formulare unter "Weitere Formulare wie Arztzeugnis und Bescheinigungen (arbeit.swiss)".
Sie finden alle Informationen zu Ihren Pflichten im E-Learning.
Ihre RAV-Beraterin, Ihr RAV-Berater hat je nach Situation verschiedene Instrumente zur Verfügung, um Sie bei der Stellensuche zu unterstützen.
Ihre RAV-Beraterin, Ihr RAV-Berater informiert Sie über zusätzliche Angebote. Voraussetzung ist immer, dass Sie sich zur Arbeitsvermittlung angemeldet haben.
Häufig gestellte Fragen
Das Formular "Angaben der versicherten Person" (AvP) ist nach der Registrierung im Job-Raum (Schritt 3) aufrufbar und kann elektronisch übermittelt werden. Nutzen Sie die elektronische Übermittlung, dadurch ist sichergestellt, dass das Formular vollständig ausgefüllt ist. Sie vermeiden dadurch Sanktionen (Reduktion der Arbeitslosenentschädigung).
Sie erhalten das Formular ebenfalls auf Papier, jedoch erst später. Eine allfällige Entschädigungszahlung verzögert sich dadurch.
Das Formular wird automatisch rechtzeitig übermittelt. Dadurch vermeiden Sie Sanktionen (Reduktion der Arbeitslosenentschädigung).
Stellensuchende oder arbeitslose Personen können den Weg einer selbständigen Erwerbstätigkeit wählen. Dieser Weg bringt aber einige speziellen Rechte und Pflichten mit sich. Damit Sie vom RAV Unterstützung erhalten, müssen Sie zur Arbeitsvermittlung beim RAV angemeldet sein. Bitte sprechen Sie Ihre RAV-Beraterin, Ihren RAV-Berater darauf an.
Ja, Sie können für eine beschränkte Zeit auch in einem EU/EFTA-Staat auf Stellensuche gehen. Bitte sprechen Sie Ihre RAV-Beraterin, Ihren RAV-Berater darauf an.
Melden Sie sich umgehend beim zuständigen RAV. Sie finden die Zuständigkeiten und die Adressen oben unter "Welches RAV ist für mich zuständig". Informieren Sie auch Ihre bisherige Personalberaterin, Ihren Personalberater.
Informieren Sie Ihre Personalberaterin, Ihren Personalberater und melden Sie Ihren Adresswechsel.
Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verfügung Einsprache erheben. Die Einsprache muss schriftlich sein, einen Antrag und eine Begründung enthalten und unterschrieben sein. Die Einsprache ist per Post der verfügenden Stelle zuzustellen.
Die ersten Tage der Arbeitslosigkeit werden nicht bezahlt. Dies ist vergleichbar mit einem Selbstbehalt. Die Höhe der Wartetage hängt von der Höhe des versicherten Verdienstes ab und ob man unterstützungspflichtig gegenüber Kindern ist.
Die Anzahl Taggelder hängt von der Beitragszeit, dem Alter, der Unterhaltspflicht und vom Bezug einer IV-Rente ab.
Sie müssen innerhalb von 90 Tage eine Verfügung verlangen. Diese Verfügung ist anschliessend anfechtbar. Auf dieser Verfügung finden Sie alle Angaben, wie und mit welcher Frist Sie gegen diese vorgehen können.
Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit sofort der RAV-Beraterin, dem RAV-Berater melden. Ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie zudem ein Arztzeugnis einreichen.
Dies kann nicht pauschal beantwortet werden und muss individuell angeschaut werden. Melden Sie sich bei Ihrer Arbeitslosenkasse.
Die Plattform arbeit.swiss wird vom SECO - Staatssekretariat für Wirtschaft betrieben. Das SECO ist die Schweizer Arbeitsmarktbehörde und als solche verantwortlich für das Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetz. Die Plattform arbeit.swiss beinhaltet alle Dienstleistungen (E-Service, Informationen, Merkblätter, Formulare) für Stellensuchende und Arbeitgebende im Bereich Arbeitsmarkt.
Sie müssen Ihren Lohn beim Arbeitgebenden einfordern und auf dem Rechtsweg geltend machen. Bei Fragen können Sie sich an das Arbeitsgericht wenden. Wenn ein Konkurs bereits eröffnet wurde, dann müssen Sie Ihren Lohn beim Konkursamt anmelden. Anschliessend können Sie bei der Arbeitslosenkasse Insolvenzentschädigung beantragen.
Kontakt
Hinweis
Bitte nutzen Sie den Kontakt nur für allgemeine Fragen. Stellensuchende wenden sich bitte an das zuständige RAV.