
Medizinische Fachpersonen
Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind wichtige Stakeholder der Invalidenversicherung (IV). Um unsere Aufgabe erfüllen zu können, benötigt es eine gute Zusammenarbeit.
Zusammenarbeit mit behandelnden Ärztinnen und Ärzte / Spitälern
Bei der beruflichen Eingliederung sind Sie als Ärztin oder Arzt wichtige Beteiligte. Ihr Bericht ist die Grundlage für die IV-Abklärung.
Als behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt sind Sie wichtige Stakeholder der IV-Stelle. Sie haben detaillierte und fundierte Kenntnisse über den Gesundheitszustand Ihrer Patientin oder Ihres Patienten. Sie erfahren früh, wenn jemand am Arbeitsplatz an gesundheitlichen Probleme leidet. Dann können Sie eine Früherfassung melden. Sie müssen Ihre Patientin oder Ihren Patienten vorgängig darüber informieren.
Sie können die Meldung entweder digital mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Die IV-Stelle holt zur Klärung der medizinischen Situation bei Bedarf Auskünfte der Ärztin oder des Arztes ein. Hier finden Sie die gängigen Formulare für Ihre Berichte.
Für das IV-Verfahren ist der Arztbericht sehr wichtig. Ein guter Arztbericht enthält folgende Punkte:
- Genauigkeit / Vollständigkeit: Möglichst alles ausfüllen und das Formular als Checkliste gebrauchen.
- Diagnose nach ICD 10: Diagnose nachvollziehbar darlegen und auf welchen Befunden diese gründet.
- Krankheit: Beschreibung der Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf die angestammte Tätigkeit.
- Ressourcenorientierung / verbleibende Leistungsfähigkeit: Umschreibung der zumutbaren Erwerbsfähigkeit bei einer angepassten Tätigkeit.
- Begründung: Feststellungen immer möglichst begründen, auch wenn nicht danach gefragt wird. Ein Sachverhalt wird für den Juristen erst durch die Begründung zur wahren Tatsache.
- Eingang in Gutachten suchen: Den Arztbericht so ausfüllen, dass sich die Gutachter darauf beziehen müssen und können. "Mini-Gutachten" anfertigen und Berichte von Spitälern und Spezialärzten integrieren.
Aufgrund der medizinischen Unterlagen prüft die IV-Stelle die versicherungsmedizinischen Voraussetzungen zum Bezug von IV-Leistungen.
Das dafür notwendige Formular, wie auch alle anderen wichtigen Formulare im Verkehr mit der IV-Stelle, finden sich auf dieser Seite oder können Sie bei der IV via HIN-Leitung anfragen und anschliessend einreichen.
Es ist entscheidend, bei drohender Arbeitsunfähigkeit oder drohendem Arbeitsplatzverlust schnell Gegenmassnahmen zu ergreifen. Vor der offiziellen IV-Anmeldung empfiehlt sich eine Meldung zur Früherfassung.
Wenn eine gesundheitlich eingeschränkte Person ihren Arbeitsplatz verliert und vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird, können sich die Leiden innert kurzer Zeit chronifizieren.
Vor der offiziellen IV-Anmeldung empfiehlt sich eine Meldung zur Früherfassung. So kann in unkompliziertem Rahmen abgeklärt werden, ob die IV-Stelle im Fall der betroffenen Person zuständig ist. Die Meldung erfolgt durch die versicherte Person persönlich oder durch eine Person in ihrem Umfeld, die meldeberechtigt ist. Sie muss mittels Meldeformular bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden. Bei Bedarf kann die meldeberechtigte Person im Voraus telefonisch mit der IV-Stelle in Kontakt treten.
Voraussetzungen für die Meldung
Eine Meldung kann gemacht werden:
- nach 30 Tagen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit oder
- bei sich wiederholenden häufigen Kurzabsenzen innerhalb eines Jahres.
Für die Meldung wird keine Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit durch eine Ärztin oder einen Arzt vorausgesetzt.
Meldeberechtigte Personen
Meldeberechtigt sind:
- die versicherte Person und deren gesetzliche Vertretung;
- die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen der versicherten Person;
- der Arbeitgebende der versicherten Person;
- die behandelnden Ärztinnen, Ärzte und Chiropraktoren;
- die beteiligten Unfall- und Krankentaggeldversicherer;
- die Krankenversicherer;
- kantonale Sozial- und Arbeitsämter;
- Einrichtungen der beruflichen Vorsorge;
- Militärversicherer;
- private Versicherungseinrichtungen;
Die Meldeberechtigten müssen die versicherte Person in jedem Fall im Voraus über die Meldung bei der IV-Stelle informieren.
Sie können das Meldeformular entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Wir bitten Sie, Ihre Patientin oder Ihren Patienten über die Meldung zu orientieren.
Sie können die Meldung entweder digital mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Vor der offiziellen IV-Anmeldung empfiehlt sich eine Meldung zur Früherfassung. Die Früherfassung dauert rund einen Monat. Die Ziele bestehen darin, die Zuständigkeit der IV-Stelle zu prüfen und abzuklären, ob eine Anmeldung angezeigt ist.
Eine Fachperson vereinbart mit der versicherten Person ein persönliches Gespräch, in dem eine erste medizinische, berufliche und soziale Situationsanalyse vorgenommen wird. Häufig holt die IV-Stelle während der Früherfassung auch Auskünfte des Arbeitgebers, der behandelnden Ärztinnen / Ärzte oder eines anderen Versicherers ein.
Die Meldung erfolgt durch die versicherte Person persönlich oder durch eine Person in ihrem Umfeld, die meldeberechtigt ist. Sie können das Meldeformular entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen unterzeichnet sein muss.
Sie können die Meldung entweder digital mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Die Informationsplattform iv-pro-medico erleichtert behandelnden Ärztinnen und Ärzten die Zusammenarbeit mit den IV-Stellen – im Interesse von allen.
Die Website iv-pro-medico informiert umfassend über Abläufe und Leistungen der IV. Der situationsbezogene Aufbau ermöglicht den raschen Zugriff auf die gesuchte Information. FAQ, Glossar und eine Liste mit den wichtigsten Formularen runden das Angebot ab. Hinter der Informationsplattform stehen die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, die IV-Stellen-Konferenz und das Bundesamt für Sozialversicherungen.
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