Mann und Frau bei Besprechung am Laptop

Medizinische Fachpersonen

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind wichtige Stake­holder der Invalidenversicherung (IV). Um unsere Aufgabe erfüllen zu können, benötigt es eine gute Zusammen­arbeit.

Zusammenarbeit mit behandelnden Ärztinnen und Ärzte / Spitälern 

Bei der beruflichen Ein­gliederung sind Sie als Ärztin oder Arzt wichtige Beteiligte. Ihr Bericht ist die Grund­lage für die IV-Abklärung.

Als behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt sind Sie wichtige Stakeholder der IV-Stelle. Sie haben detaillierte und fundierte Kennt­nisse über den Gesundheits­zustand Ihrer Patientin oder Ihres Patienten. Sie erfahren früh, wenn jemand am Arbeits­platz an gesund­heitlichen Probleme leidet. Dann können Sie eine Früh­erfassung melden. Sie müssen Ihre Patientin oder Ihren Patienten vor­gängig darüber informieren.

Sie können die Meldung entweder digital mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:

WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern

Arztberichte

Die IV-Stelle holt zur Klärung der medizinischen Situation bei Bedarf Auskünfte der Ärztin oder des Arztes ein. Hier finden Sie die gängigen Formulare für Ihre Berichte.

Früherfassung

Es ist entscheidend, bei drohender Arbeitsunfähigkeit oder drohendem Arbeitsplatzverlust schnell Gegenmassnahmen zu ergreifen. Vor der offiziellen IV-Anmeldung empfiehlt sich eine Meldung zur Früherfassung.

Ablauf der Früherfassung

Vor der offiziellen IV-Anmeldung empfiehlt sich eine Meldung zur Früherfassung. Die Früherfassung dauert rund einen Monat. Die Ziele bestehen darin, die Zuständigkeit der IV-Stelle zu prüfen und abzuklären, ob eine Anmeldung angezeigt ist.

Wissensplattform iv-pro-medico

Die Informationsplattform iv-pro-medico erleichtert behandelnden Ärztinnen und Ärzten die Zusammenarbeit mit den IV-Stellen – im Interesse von allen.

International (Ausführlicher Bericht EU/EFTA; E213)

Der Bericht muss mit den Browsern Mozilla Firefox und Microsoft Edge auf den PC heruntergeladen werden («Ziel / Link speichern unter...» und «Öffnen mit... Adobe Reader»), bevor er geöffnet werden kann. Ansonsten können Sie diesen nicht öffnen und ausfüllen.